Gibt es Wartezeiten?

Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind meistens – leider - in Kauf zu nehmen. Diese Wartezeit können Sie in eine Vorbereitungszeit für sich verwandeln. Ich werde Ihnen sagen wie Sie das am besten machen, und ab wann - aller Voraussicht nach - mit der Therapie begonnen werden kann.

www.zdf.de/politik/frontal-21/mangel-an-psychotherapeuten-100.html

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt?

Nein. Sie haben die freie Arztwahl und das Erstzugangsrecht. Natürlich können Sie in die Praxis auch mit einer gültigen Überweisung kommen. Ihre Krankenkassenkarte bringen Sie bitte mit.

Verschreiben Sie Medikamente?

Nein. Die Frage einer Medikation hängt im Einzelfall vom Krankheitsbild ab. Mitunter ist der zeitlich begrenzte Einsatz von Medikamenten notwendig und sehr hilfreich. Bei einer solchen Kombinationstherapie kooperiere ich mit dem entsprechenden Facharzt.

Wer bezahlt was?

Die Behandlung psychischer Probleme und Störungen wird von allen gesetzlichen Krankenkassen nach vorherigem Antrag finanziert. Gleiches gilt für die meisten privaten Kassen. Die Beschwerdesymptomatik muss die Kriterien für eine Krankheit bzw. Krankheitswertigkeit erfüllen.

Bei der Therapie von Kindern oder Jugendlichen werden die Eltern kontinuierlich in die Behandlung ihres Kindes oder Jugendlichen in Form einer begleitenden Elternberatung (ca. alle 5 - 6 Wochen) mit eingebunden. Diese Kosten sind Teil der Therapiekosten für das Kind bzw. Jugendlichen.

Allgemeine Lebensprobleme wie z.B. Partnerschaftskonflikte, Erziehungsprobleme sind keine Krankheiten bzw. krankheitswertige Phänomene. Diese Beratungsgespräche ebenso wie Paar- und / oder Familientherapien werden deshalb auch von keiner Krankenkasse bezahlt. Sie sind nicht Teil des Leistungskatalogs und deshalb selbst zu finanzieren.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine der ältesten Disziplinen in der Heilkunde. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet: Behandlung der Seele. Sie stellt heute eine anerkannte Heilmethode dar, deren Wirksamkeit wissenschaftlich sehr gut belegt und dokumentiert ist. Psychotherapie behandelt psychische Störungen von Krankheitswert.

Krankheitswertig sind psychische Probleme z.B. dann, wenn die Bewältigung des Alltags nicht mehr oder nur noch mühsam gelingt oder aber, wer sich in seinen Beziehungen und in der Arbeit nicht mehr befriedigend betätigen kann und z.B. Ängste, Depressivität, Zwänge, u.a.m. entwickelt werden.

Wer eine Psychotherapie machen will, braucht die Bereitschaft Persönliches mitzuteilen - familiäre Herkunft, Werdegang, berufliche und familiäre Situation... -, als auch den Mut spezifische, negative Erlebens- und Verhaltensweisen zu hinterfragen bzw. Änderungen aktiv anzugehen. Psychotherapie wirkt nicht passiv wie eine in der Körpermedizin zu schluckende "Tablette".

Wann ist professionelle Hilfe anzuraten?

Sobald Sie merken, dass Symptome, Beschwerden und Probleme über einen längeren Zeitraum bestehen und sich verschlimmern, obwohl Sie selbst aktiv versucht haben, eine Besserung herbeizuführen.

Zu einem Psychologen zu gehen, setzt in der Regel die Überwindung von Scham voraus und wird zuerst oft als "Scheitern" erlebt. In Wirklichkeit ist es aber ein Zeichen von Stärke und Selbsterkenntnis, die Sinnhaftigkeit eines solchen Schrittes anzuerkennen und in die eigene Hand zu nehmen.

Mehr Unterstützung: www.psychenet.de / Psychische Gesundheit / Selbsttests

Was ist ein Psychologischer Psychotherapeut?

Der Begriff "Psychologischer Psychotherapeut" ist seit dem 1. Januar 1999 eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Für die Zulassung zur Heilkunde ist die Approbation notwendige Voraussetzung.

Die Approbation setzt neben dem Abschluss des Studiums der Psychologie mit einem Diplom bzw. Master eine mehrjährige Ausbildung in einem sozialrechtlich zugelassenen Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Psychoanalyse) voraus.

Der psychologische Psychotherapeut ist im Arztrecht dem Facharzt gleichgestellt.

Was ist Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erreicht Linderung oder Heilung von Beschwerden über die Erarbeitung von Einsicht und Lösungen in wirksame, innere Konflikte, die sich im aktuellen Lebensalltag im Zusammenwirken mit gegenwärtigen Problemlagen krankheitswirksam auswirken. In der Krankheitslehre wird davon ausgegangen, dass unbewusste Motive und Beweggründe für die Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen bzw. für die bestehende Symptomatik mit eine bedeutsame Rolle spielen.

Die Basis für positive Veränderung und Gesundung ist eine tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist individuell auf Sie zugeschnitten und nicht standardisiert. Die Zusammenhänge zwischen der aktuellen Symptomatik und biografischen Hintergründen werden erarbeitet. Daraus leitet sich der Schwerpunkt der Behandlung ab. Ressourcen und Stärken werden in die Behandlung mit integriert.

Ihre Mitarbeit ist notwendig. Das meint die Bereitschaft sich mit der aktuell gegebenen Lebenssituation und persönlichen Geschichte vertieft zu befassen, sich die dafür nötige Zeit zu nehmen, ggf. Übungen und Aufgaben mit eingeschlossen. Bei Jugendlichen wird die Vorgehensweise dem jeweiligen Entwicklungsniveau angepasst. Regelmäßige Elterngespräche (ca. 5 - 6 Wochen) gehören integrativ mit zur Behandlung.

Was ist Systemische Therapie?

Die systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Patienten bzw. ihres Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patienten. Ziel ist es symptombefördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umzuwandeln und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen mit einbezogen werden. Die systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie stattfinden kann, nutzt die Angehörigen als wichtige Ressource für die Behandlung und die Veränderung bedeutsamer Beziehungen und Interaktionen.

Kurzfristige Absage, Terminversäumnis? - Regelung zum Honorarausfall

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht anders vereinbart,
1x wöchentlich oder 14- tägig zu einem zwischen Patient/In und Psychotherapeut jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin zu jeweils 50 Minuten Dauer statt.

Zu jedem Behandlungstermin wird nur jeweils eine Person einbestellt. Ihre Zeit wird für Sie damit (ein)planbar. Wartezeiten in der Praxis entfallen somit. Dieses Prinzip einer Bestellpraxis gewährleistet, dass die therapeutischen Gespräche in einer optimal ungestörten, konzentrierten und ruhigen Atmosphäre verlaufen.

Die Patientin/der Patient verpflichtet sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und bei Verhinderung rechtzeitig, d. h. 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen. Eine Absage über das Wochenende zum Montag der kommenden Woche hat am Donnerstag, spätestens am Nachmittag, zu erfolgen. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung oder eine telefonische Absage, auch auf Anrufbeantworter.

Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe des gültigen Honorarsatzes Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Dieses ist ausschließlich von Ihnen selbst zu tragen und wird nicht vom Versicherungsträger rückerstattet. Die Regelung zum Honorarausfall gilt sowohl für gesetzlich und privat Versicherte, als auch für Selbstzahler.

Wozu Vorgespräche?

Eine Psychotherapie setzt eine genaue Anamnese und sorgfältige Diagnostik zur Behandlungsplanung voraus. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie zusätzliche diagnostische Fragebögen, die Sie bitte entweder zu Hause beantworten oder direkt an einem speziellen PC in der Praxis.

Die Ergebnisse werden besprochen und münden in eine individuelle Therapieplanung mit Schwerpunkt der Behandlung und konkreten, therapeutischen Vorgehensweise. Nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse beginnt die Behandlung.

Dauer einer Behandlung?

Häufig ist eine Kurzzeitbehandlung mit bis zu 25 Gesprächen ausreichend, jedoch nicht immer, je nach Erkrankung. Die Therapiegespräche dauern 50 Minuten pro Kontakt. Die Termine finden je nach Beschwerdebild und Absprache wöchentlich oder vierzehntägig statt. Die Kurzzeitbehandlung kann bei Notwendigkeit in eine Langzeittherapie mit bis zu 50 Behandlungsstunden umgewandelt werden.

Psychotherapie ist eine beidseitige Zusammenarbeit und keine "One-Man-Show" des Therapeuten. Ihre Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Terminen, Ihre Mitarbeit und Bereitschaft zur Veränderung sind mitentscheidend für Erfolg und Dauer einer Therapie.

Wie ist der Datenschutz?

Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Mit einer schriftlichen Einwilligung können Sie mich von der Schweigepflicht entbinden. Dies ist z.B. notwendig, um mit Ihrem Arzt Information auszutauschen bzw. Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Von der Schweigepflicht bin ich per Gesetz entbunden, wenn Sie mich davon in Kenntnis setzen, dass Sie z. B. eine Straftat planen bzw. in Kürze ausführen werden. Ebenso bei einem Notstand für Leib und Leben. (§ 34 StGB).

Erklärung zum Datenschutz